VKR2: Ratenzahlung (BNPL) wird zum Verbraucherkredit — was sich für Ihren WooCommerce-Shop ändert
Alma, Klarna, Oney, PayPal Pay in X: Wenn Ihr WooCommerce-Shop eine Zahlung in 2, 3 oder 4 Raten über einen dieser Anbieter ermöglicht, betrifft Sie die Verbraucherkreditrichtlinie 2 (VKR2, EU 2023/2225), die am 20. November 2026 in Kraft tritt. Die Richtlinie ordnet Ratenzahlung (Buy Now, Pay Later, kurz BNPL) dem Verbraucherkredit zu — unabhängig vom ausgewiesenen effektiven Jahreszins, selbst bei 0 %. Der Zahlungsdienstleister übernimmt den Großteil der technischen Umsetzung, aber drei konkrete Pflichten bleiben beim Händler. Dieser Artikel erklärt, wer wofür zuständig ist, welche neuen Pflichtangaben in Ihrer Werbung erforderlich sind, und wie Sie Ihre Konformität vor Ablauf der Frist prüfen.
Was ist die VKR2 und warum betrifft sie Ihre Ratenzahlung?
Die Verbraucherkreditrichtlinie 2 (EU 2023/2225) modernisiert und erweitert den Anwendungsbereich des Verbraucherkredits auf EU-Ebene. Ihre Umsetzung in französisches Recht tritt am 20. November 2026 in Kraft. Konkret ordnet sie Ratenzahlung — 2, 3, 4 Raten und mehr, gemeinhin BNPL (Buy Now, Pay Later) genannt — dem Verbraucherkredit zu, unabhängig vom ausgewiesenen effektiven Jahreszins, einschließlich 0 %. Bisher entzog sich kostenlose Ratenzahlung weitgehend diesem Rechtsrahmen; das ändert sich nun.
Bietet Ihr WooCommerce-Shop Alma, Klarna, Oney, PayPal Pay in X, Floa oder einen anderen Ratenzahlungsanbieter an, ändert dieses Zahlungsmittel damit seinen rechtlichen Status — mit direkten Folgen für Ihre werblichen Pflichtangaben und die Konfiguration Ihres Shops.
Wer macht was: Aufgabenverteilung zwischen Anbieter und Händler
Aufgaben des Ratenzahlungsanbieters
Fast die gesamte Kreditmechanik übernimmt der Anbieter (Alma, Klarna, Oney, PayPal usw.):
- Anzeige des effektiven Jahreszinses direkt im Bezahlvorgang.
- Einfügen eines Schritts zur Unterzeichnung des Kreditvertrags.
- Bereitstellung des Europäischen Standardisierten Merkblatts (ESIS).
- Abwicklung des kreditspezifischen Widerrufsrechts (14 Tage, per E-Mail rund 3 Tage nach dem Kauf mitgeteilt).
In den meisten Fällen müssen Sie in Ihrem WooCommerce-Bezahlvorgang selbst nichts programmieren: Der Anbieter rollt diese Änderungen über sein Plugin oder Widget selbst aus.
Was in Ihrer Verantwortung als Händler bleibt
Drei konkrete Pflichten können nicht an den Anbieter delegiert werden:
- Aktivierung der Weitergabe von Warenkorb- und Lieferdaten an Ihren Ratenzahlungsanbieter. Dies ist eine ausdrückliche Anforderung der französischen Umsetzung (Artikel R312-10): Der unterzeichnete Kreditvertrag muss die tatsächlich erworbene Ware oder Dienstleistung benennen, wofür der Anbieter den Warenkorbinhalt sowie Versandstatus und -details erhalten muss.
- Aktualisierung sämtlicher Werbung, die Ratenzahlung erwähnt — Website, soziale Netzwerke, Newsletter, SMS, Video, Radio — mit den neuen Pflichtangaben (siehe unten).
- Entfernen veralteter ORIAS/IOBSP-Registrierungshinweise, falls noch vorhanden: Sie sind für die Bewerbung dieser Finanzierungen nicht mehr erforderlich, sofern Ihre Werbung vom Kreditgeber freigegeben wird.
Die neuen Pflichtangaben in Ihrer Werbung
Die französische Umsetzung sieht ein abgestuftes Format je nach Werbeaussage vor:
- Nennung nur des Zahlungsmittels (z. B. „Zahlen Sie mit Alma") ohne Bezug auf Ratenzahlung: keine Pflichtangabe erforderlich.
- Nennung der Ratenzahlung ohne Kostenangabe (z. B. „Zahlen Sie in Raten"): rechtlicher Block mit 2 Elementen — ein Warnhinweis in größerer Schrift als die üblichen Pflichtangaben: „Achtung! Ein Kredit kostet Geld und muss zurückgezahlt werden", plus eine rechtliche Angabe zur Identifizierung des von der ACPR zugelassenen Kreditgebers.
- Nennung der Ratenzahlung MIT Kostenangabe (z. B. „gebührenfrei"): Block mit 3 Elementen — die beiden vorherigen, plus ein beziffertes repräsentatives Beispiel des größten beworbenen Zahlungsplans (Betrag, Anzahlung, Raten, Kreditkosten, effektiver Jahreszins).
Die Platzierung dieser Angaben richtet sich nach dem Format:
- Webbanner / Newsletter → Fußzeile.
- Social-Media-Post → Warnhinweis direkt auf dem Bild, restliche Angaben in der Beschreibung.
- Story → Link zu den AGB.
- SMS → Link zu den AGB.
- Video → unterer Bereich der Endbildschirms.
- Radio → Angaben am Ende des Spots, in 1,5-facher Geschwindigkeit.
Verkaufen Sie über Frankreich hinaus? Achtung: Es gibt länderspezifische Varianten (Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Spanien, Portugal, Deutschland/Österreich, Irland). Belgien verbietet beispielsweise die Angabe „gebührenfrei" oder jeden Kostenverweis in der Werbung.
Schnell-Check: Betrifft Sie das?
- Datenweitergabe: Ist die Weitergabe von Warenkorb-/Lieferdaten an Ihren Ratenzahlungsanbieter aktiviert?
- Pflichtangaben: Sind sie auf Ihren Produktseiten, Bannern, AGB und Werbeanzeigen zur Ratenzahlung vorhanden?
- ORIAS: Findet sich noch ein veralteter ORIAS/IOBSP-Hinweis irgendwo auf Ihrer Website?
- Konsistenz: Stimmt das, was auf Ihrer Startseite beworben wird, mit dem überein, was tatsächlich konfiguriert und in Ihren AGB dokumentiert ist?
- Widget: Ist das Plugin/Widget Ihres Ratenzahlungsanbieters aktuell?
Wenn Sie sich bei einem dieser Punkte unsicher sind, ist Ihr Shop wahrscheinlich noch nicht bereit für den 20. November 2026.
So werden Sie vor dem 20. November 2026 konform
- Kontaktieren Sie Ihren Anbieter (Alma, Klarna, Oney, PayPal …), um dessen Zeitplan zur Aktivierung der Warenkorb-/Lieferdatenweitergabe zu bestätigen.
- Prüfen Sie alle Werbekanäle, die Ratenzahlung erwähnen: Website, soziale Netzwerke, Newsletter, SMS, Video.
- Aktualisieren Sie Ihre AGB und Pflichtangaben, um die neue Einstufung als Verbraucherkredit widerzuspiegeln.
- Entfernen Sie veraltete ORIAS-Hinweise, falls noch vorhanden.
- Führen Sie einige Wochen vor Fristablauf am 20. November 2026 eine vollständige Nachkontrolle durch.
Welche Risiken drohen bei Nichteinhaltung?
Die französische Verbraucherschutzbehörde DGCCRF überwacht irreführende Geschäftspraktiken bei Kreditwerbung, und die ACPR kontrolliert die werbliche Konformität von Finanzierungen zugelassener Kreditgeber. Das unmittelbarste Risiko ist jedoch oft kommerzieller Natur, bevor es aufsichtsrechtlich wird: Ein Ratenzahlungsanbieter kann die Option in Ihrem Shop deaktivieren, wenn die Warenkorb-/Lieferdatenweitergabe nicht aktiviert ist oder Ihre Pflichtangaben nicht konform sind — mit direkter Auswirkung auf Ihre Conversion-Rate, da Ratenzahlung oft eines der meistgenutzten Zahlungsmittel im Checkout ist.
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