Pflicht-Widerrufsbutton: Bilanz 3 Wochen nach Inkrafttreten
Seit dem 19. Juni 2026 müssen alle Online-Händler, die Verträge im Fernabsatz schließen, eine integrierte Widerrufsfunktion auf ihrer Website anbieten. Drei Wochen nach Inkrafttreten herrscht bei vielen Händlern noch immer Unsicherheit über die konkreten Anforderungen.
Die Vorgaben der EU-Richtlinie 2023/2673
- Direkt im Kundenkonto oder Bestellbereich integrierter Button («Vom Vertrag zurücktreten» / «Widerrufen»).
- Zweistufiger Bestätigungsprozess (Klick + Bestätigungsmaske).
- Automatische Zusendung einer Empfangsbestätigung auf dauerhaftem Datenträger (E-Mail mit Zeitstempel).
- Strikte Trennung vom Kündigungsbutton für Dauerschuldverhältnisse.
Automatische Fristverlängerung auf 12 Monate: Fehlt dieser vorgeschriebene Button oder die Belehrung, verlängert sich die Widerrufsfrist für Kunden automatisch von 14 Tagen auf 1 Jahr und 14 Tage, zuzüglich Bußgeldern von bis zu 75.000 €.
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